Der Stadtrat der Stadt Neustadt hat eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen bis 2030 verabschiedet. Dazu gehört auch eine Veränderung der Mobilität in Neustadt.
Frage 2
Das Gehwegparken ist in Neustadt weit verbreitet und vom Ordnungsamt toleriert, obwohl es lt. StVO verboten ist. Dies geht zu Lasten von Fußgänger*innen, insb. Fußgänger*innen mit Rollator, Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwägen und Kindern auf Fahrrädern. Wollen sie hier wie z.B. in Karlsruhe etwas ändern?
Ja, wenn ja, wie? Nein
Die Antworten der Parteien finden Sie in folgender Reihenfolge:
Freie Wähler, CDU, SPD, B90 / Die Grünen, FDP
Freie Wähler
Wir halten das Karlsruher Projekt für interessant und wie in allen deutschen Städten gilt natürlich auch in Neustadt die StVO. Gehwegparken darf nur dort erfolgen wo es entsprechend ausgeschildert ist und die Bedürfnisse von Fußgängern, Rollstuhlfahrern, des fließenden Verkehrs und insbesondere von Rettungsdiensten nicht beeinträchtigt werden. Wo immer dies nicht gewährleistet ist, muss entsprechend eingegriffen werden. Durch Verlagerung von Parkraum in Parkhäuser sehen wir hier zukünftig noch mehr Möglichkeiten um Straßen entsprechend zu entlasten.
CDU
Nein: In Neustadt wird derzeit in jedem Einzelfall entschieden, ob ein Strafzettel für das Parken auf dem Gehweg ausgestellt wird oder nicht. Normalerweise wird ab einer Restgehwegbreite von weniger als 1,30 Metern eine Verwarnung ausgesprochen, bei schwerwiegenden Behinderungen oder Gefährdungen kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden. Die Stadt setzt jedoch kein generelles Verbot durch, da der Parkdruck in der dicht bebauten Innenstadt bereits sehr hoch ist. Dieser Ansatz findet unsere Zustimmung, da die vielen wegfallenden Parkplätze nicht an anderer Stelle kompensiert werden können und zu Problemen an anderer Stelle führen würden, insbesondere durch fehlende Parkmöglichkeiten. Die Verwaltung erhält nach ihren Angaben wesentlich mehr Beschwerden von den Verwarnten als von Fußgängern, die sich durch parkende Fahrzeuge behindert fühlen.
SPD
Die SPD setzt sich für ein faires Miteinander im städtischen Verkehr ein, sowohl für den fließenden als auch den ruhenden Verkehr. Wir möchten die Frage nicht einfach mit "Ja" oder "Nein" beantworten, da dies zu oberflächlich wäre. Grundsätzlich befürworten wir die Reduzierung des Straßenparkens in der Innenstadt. Allerdings müssen dafür alternative Parkmöglichkeiten genutzt (z.B. vorhandene Garagen) oder geschaffen werden. Wenn ausreichend Platz auf Gehwegen vorhanden ist, um einen sicheren und bequemen Fußverkehr zu gewährleisten, lehnt die SPD das Gehwegparken nicht grundsätzlich ab, solange dies entsprechend ausgeschildert ist. Eine sinnvolle Lösung für alle Verkehrsteilnehmer kann auch die Schaffung von verkehrsberuhigten Bereichen in verschiedenen Stadtteilen sein, in denen die Straße sowohl für stehende als auch fahrende Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Dabei muss jedoch der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein, zum Beispiel durch eine angepasste Straßengestaltung und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
B90 / Die Grünen
Wir wollen das Verbot von Gehwegparken wie in der StVO beschrieben, in Neustadt generell durchsetzen. Die Behinderung und die Gefährdung von Fußgänger*innen soll es zukünftiger nicht mehr geben. Diese trifft vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie mobilitätseingeschränkte Personen, mit Rollator oder Rollstuhl, Eltern mit Kinderwägen, Schulkinder, Kleinkinder, auch mit Rad, in Begleitung von Eltern. Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt, es ist unsozial und gefährdet Unschuldige.
Wie in Karlsruhe wünschen wir uns Vorgaben aus dem Land für Städte und Kommunen zur Umsetzung. Es sollen Zustands-Pläne erstellt werden in allen Stadt- und Ortsteilen. Alle Straßen werden geprüft, ob und wo es dort noch Parkplätze geben kann. Das alles soll von vielen Öffentlichkeitskampagnen begleitet werden, die Bürger sollen mitgenommen werden. Der Ordnungsdienst startet mit Briefen an den Kfz, um für Verständnis zu werben, um für das Thema zu sensibilisieren und auf kommende Sanktionen hinzuweisen.
Parken im Quartier soll immer zuerst auf privaten Flächen erfolgen. Steht weder Hof noch Garage zur Verfügung, können dazu auch Vorgärten herangezogen werden (ohne volle Versiegelung natürlich).
Wir haben dazu in der AG Parken das Thema Gehparken am Beispiel Bürgerbüro hinterfragt. Im Innenstadtbeirat gab es eine erfolgreiche Initiative, um auf einem Teilstück der Branchweilerhofstraße das Gehwegparken komplett zu untersagen. Wiederholt haben wir versucht per Antrag oder direkten Gesprächen, das erlaubte Gehwegparken vor der Marienkirche abzuschaffen, das ist eine Hauptverbindung für den Fußverkehr aus der Weststadt.
Letztendlich setzen wir uns dafür ein, dass das Postulat des „herrschenden Parkdrucks“ als Begründung nicht mehr verwendet werden darf.
FDP
Dort, wo Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt sind und andere behindern, muss das
Ordnungsamt tätig werden.